Die Anforderungen an permanente weiße und vorübergehende gelbe Markierungen richten sich nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M 13). Bei den vorübergehenden gelben Markierungen sind ferner die "Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) zu beachten.
Wir führen aus:
Straßen- und Parkplatzmarkierung
Radwegmarkierung
Baustellenmarkierung
Demarkierung sämtlicher Markierungen
Unsere verwendeten Markierungsstoffe sind Bast geprüft und werden in Typ I oder Typ II aufgebracht:
Zweikomponentenfarbe
Kaltspritzplastik
Kaltplastik
Folien für alle gängigen Verkehrsklassen