Leistungen -
Fahrbahnmarkierungen

Fahrbahnmarkierung

Die Anforderungen an permanente weiße und vorübergehende gelbe Markierungen richten sich nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M 13). Bei den vorübergehenden gelben Markierungen sind ferner die "Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) zu beachten.

 

Wir führen aus:

   Straßen- und Parkplatzmarkierung

   Radwegmarkierung

   Baustellenmarkierung

   Demarkierung sämtlicher Markierungen

 

Unsere verwendeten Markierungsstoffe sind Bast geprüft und werden in Typ I oder Typ II aufgebracht:

   Zweikomponentenfarbe

   Kaltspritzplastik

   Kaltplastik

   Folien für alle gängigen Verkehrsklassen

Wasserburger Straße 4

84427 St. Wolfgang

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